Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datum der letzten Änderung: 10. August 2023

Note: Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und nicht das Angebot.

Artikel 1. Definitionen
1. Auftragnehmer: Rocket Leads B.V., (Handelskammernummer 85067903), ansässig in (1054 ZL) Amsterdam an der Jacob van Lennepkade 155H.
2. Auftraggeber: die (beabsichtigte) Vertragspartei des Auftragnehmers.
3. Vertrag: der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag.
4. Parteien: der Auftraggeber und der Auftragnehmer zusammen.
5. Angebot: Ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers, wie es dem Auftraggeber vorgelegt und erläutert wurde.
6. Vereinbarung: Ein vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnetes Dokument, in dem die Vereinbarungen über die vom Auftragnehmer auszuführenden und vom Auftraggeber akzeptierten Leistungen festgehalten sind.

Artikel 2. Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jedes Angebotsschreiben und jeden Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, auf die der Auftragnehmer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, es sei denn, die Parteien sind ausdrücklich und schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen. Der Auftraggeber akzeptiert diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und verzichtet ausdrücklich auf die Anwendbarkeit seiner eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig anwendbar. Die Parteien werden dann im Einvernehmen neue Bestimmungen vereinbaren, die die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen und dabei Zweck und Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigen.

Artikel 3. Angebot
1. Ein Angebot des Auftragnehmers ist für den Auftraggeber unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes festgelegt ist.
2. Ein Angebot ist sechzig (60) Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
3. Der Auftragnehmer ist an den Inhalt eines Angebots gebunden, wenn der Auftraggeber innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Angebotsdatum seine schriftliche Zustimmung erteilt. Erfolgt diese schriftliche Zustimmung nach sechzig (60) Tagen, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Angebot abzuweichen.

Artikel 4. Die Vereinbarung
1. Sobald ein Kick-off-Meeting geplant und der Vertrag unterzeichnet ist, wird ein Platz im Onboarding und in der Agenda des Auftragnehmers reserviert. Dies bedeutet, dass der Vertrag und damit die Zusammenarbeit ab dem Zeitpunkt der Planung des Kick-off-Meetings verbindlich.
2. Ein schriftlich vom Auftraggeber bestätigtes Angebot wird vom Auftragnehmer in einer Vereinbarung festgehalten. Die Vereinbarung tritt erst in Kraft, wenn sie vom Auftraggeber unterzeichnet wurde.
3. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, wird ein Vertrag für mindestens zwei oder drei Monate (je nach gewählter Dienstleistung) geschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Zusammenarbeit automatisch zu einem unbefristeten Vertrag, sofern die Parteien im Vertrag nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
4. Wird ein Vertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, vereinbaren die Parteien ein tatsächliches Start- und Enddatum für die Arbeiten.
5. Die Kündigung einer Vereinbarung muss mindestens sieben (7) Tage vor Ablauf der
Vertragslaufzeit schriftlich an den Auftragnehmer erfolgen. Sobald die Vereinbarung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis umgewandelt wurde, kann sie jederzeit mit einer Frist von mindestens einem (1) Tag zum Monatsende gekündigt werden. Der Nachweis des Eingangs der Kündigung liegt beim Auftraggeber. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer die Kündigung bestätigen. In allen anderen Fällen wird die monatliche Abrechnung nach den ersten zwei bzw. drei Monaten (je nach gewähltem Service) fortgesetzt, bis eine der Parteien den Vertrag gemäß den vorgenannten Bedingungen kündigt.
6. Wird ein befristeter Vertrag von den Parteien nach Ablauf der Laufzeit stillschweigend verlängert, gilt er als ein unbefristeter Vertrag.

Artikel 5. Durchführung und Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können ausführen.
2. Der Auftragnehmer garantiert lediglich, dass die im Angebot angegebene Anzahl an Terminen erreicht wird (siehe Garantiebedingungen). Dies bedeutet nicht, dass der Auftragnehmer fürdie tatsächliche Anzahl der aus der Zusammenarbeit esultierenden Kunden verantwortlichist.
3. Zu Beginn der Kampagne ist es möglich (in Absprache mit dem Account Manager), ein oderzwei zusätzliche Filterfragen zum Kontaktformular hinzuzufügen. Wenn diese Filterfragenhinzugefügt werden, sind sie Teil der Garantie. Es sollte jedoch deutlich gesagt werden, dasswir nicht garantieren können, dass die gegebenen Antworten wahrheitsgemäß sind, da wirdarauf keinen Einfluss haben. Beispiel: Wenn ein B2C/B2B-Lead angibt, dass er ein Budgetvon 5.000 € pro Monat hat, können wir selbstverständlich nicht garantieren, dass diestatsächlich der Fall ist.
4. Die Garantiebestimmungen des Auftragnehmers gelten nicht, wenn die Werbedauer wenigerals 60 Tage bzw. 90 Tage (je nach gewählter Dienstleistung) beträgt oder wenn dasWerbebudget aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, nichtvollständig genutzt wird. In solchen Fällen gelten die Garantiebestimmungen nicht.
5. Die Garantiebedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn der Auftragnehmer völligeFreiheit in der Gestaltung und Strategie der Kampagnen erhält. Falls der Auftraggeber mit derHerangehensweise, den Ausrichtungen, Texten und/oder Bildern des Auftragnehmers nichteinverstanden ist und eine andere Vorgehensweise wünscht, erlischt die Garantieautomatisch, da der Auftragnehmer dann nur begrenzt Einfluss auf das Kampagnenergebnishat.
6. Die Fristen des Auftragnehmers sind nicht verbindlich, es sei denn, die Parteien habenausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Frist beginnt erst, wenn dieVereinbarung abgeschlossen ist und alle zur Durchführung erforderlichen Daten demAuftragnehmer vorliegen. Eine Frist wird um die Anzahl der Tage verlängert, die zwischenVertragsabschluss und Eingang der erforderlichen Daten verstrichen sind.
7. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugang zum Facebook Business Manager zurDurchführung der vereinbarten Leistungen.
8. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag (teilweise) an Dritte zu vergeben.
9. Wurde vereinbart, dass die Ausführung der Vereinbarung in Phasen erfolgt, kann der Auftragnehmer die Ausführung der nachfolgenden Phasen aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorherigen Phase genehmigt und/oder bezahlt hat.
10. Wenn eine Frist zur Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart wurde, ist dies stets eine Richtfrist und niemals eine verbindliche Frist. Sollte der Auftragnehmer erwarten, eine Frist –unabhängig von den Umständen und Ursachen – zu überschreiten, wird er den Auftraggeberso schnell wie möglich darüber informieren.

Artikel 6. Preis und Zahlung
1. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Mehrwertsteuer.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart (z. B. bei einem Festpreis oder einer Auftragsänderung), führt der Auftragnehmer seine Arbeiten zu einem monatlichen Satz durch, und externe Kosten werden direkt an den Auftraggeber weiterberechnet. Vorschüsse werden nur in der Endabrechnung an den Auftraggeber verrechnet und sind daher bis zur Endabrechnung fällig. Der Auftragnehmer wird vor der Entstehung solcher Kosten stets Rücksprache mit dem Auftraggeber halten.
3. Der Auftragnehmer zieht monatliche Zahlungen im Voraus über das Konto
NL90RABO0334834384 unter der Vertragsnummer ein.
4. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch monatlich ab dem Startdatum der
Zusammenarbeit (erste Zahlung).
5. Alle Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind ohne Aussetzung oder Aufrechnung und spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungsdatum auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Bankkonto in Euro zu leisten. Vorschüsse sind zum
Rechnungsdatum fällig. Diese gelten als „zeitgebundene Zahlungen“ im Sinne von Artikel
6:83, Absatz a, des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
6. Im Falle unvollständiger oder verspäteter Zahlung, wie im vorherigen Punkt beschrieben, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, was folgende Konsequenzen nach sich zieht:
7. Der Auftraggeber schuldet Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat auf die ausstehende(n) Rechnung(en);
8. Der Auftraggeber schuldet außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15% der
ausstehenden Rechnung(en), mindestens jedoch 250,00 €;
9. Sollte der Auftragnehmer rechtliche Schritte wegen Nichtzahlung gegen den Auftraggeber einleiten, haftet der Auftraggeber auch für die tatsächlichen vom Auftragnehmer entstandenen Kosten (z. B. Anwaltskosten, Gerichtsvollziehergebühren, Gerichtskosten usw.).
10. Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen werden immer zuerst zur Reduzierung aller ausstehenden Kosten und Zinsen und dann auf die ältesten ausstehenden Rechnungen angerechnet, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass sich die Zahlung auf spätere Rechnung(en) bezieht.
11. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung und/oder Vorauszahlung für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Zahlungsfrist überschritten wurde oder der Auftraggeber in sonstiger Weise gegen diese oder andere Vereinbarungen verstößt. Der Auftraggeber hat dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen.
12. Mit der Unterzeichnung des Angebots entsteht für den Auftraggeber eine
Zahlungsverpflichtung für den gesamten Auftragsbetrag. Diese ahlungsverpflichtung bleibt bestehen, auch wenn die Kampagne aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Rocket Leads liegen, nicht live geht. Ein Rücktritt des Auftraggebers nach dem Kick-off-Meeting entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Tritt der Auftraggeber jedoch vor dem Kick-off-Meeting zurück, kann eine Gutschrift in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags beantragt werden.

Artikel 7. Änderungen und Zusatzarbeiten
1. Führt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers oder auf eigene Initiative mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Arbeiten oder Dienstleistungen aus, die außerhalb des Inhalts oder Umfangs der Vereinbarung liegen, so werden diese Arbeiten oder Dienstleistungen vom Auftraggeber gemäß den vereinbarten Stundensätzen vergütet. Der Auftragnehmer ist niemals verpflichtet, einem solchen Wunsch nachzukommen, und kann verlangen, dass hierfür eine separate schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wird.
2. Wurde ein Festpreis für die Dienstleistungen vereinbart, so wird der Auftragnehmer auf Anfrage den Auftraggeber schriftlich über die finanziellen Folgen der Zusatzarbeiten informieren.

Artikel 8. Qualität und Beschwerden
1. Der Auftraggeber muss etwaige Beschwerden über die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der Arbeiten und in jedem Fall innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung vorbringen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Arbeiten als vertragsgemäß ausgeführt.

Artikel 9. Höhere Gewalt
1. Ist der Auftragnehmer aufgrund eines nicht zu vertretenden Umstands nicht in der Lage, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, liegt ein Fall höherer Gewalt vor. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, und die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers wird für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.
2. Soweit der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Eintretens des Ereignisses höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder noch erfüllen kann und der bereits erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um eine separate Vereinbarung.
3. Im Falle höherer Gewalt hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf (Schadens-)Ersatz, selbst wenn dem Auftragnehmer aus dem Ereignis höherer Gewalt ein Vorteil erwachsen sollte.
4. Höhere Gewalt umfasst, neben dem, was gesetzlich und in der Rechtsprechung definiert ist, alle externen Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat und die ihn daran hindern, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise zu erfüllen, oder die es dem Auftragnehmer unzumutbar machen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ursache der höheren Gewalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.

Artikel 10. Geistiges Eigentum
1. Der Auftraggeber behält das Urheberrecht, Patentrechte und alle weiteren gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechte an den Landingpages, Entwürfen, Bildern, Zeichnungen, (Prototyp-)Modellen, Rezepturen, Software usw., sofern die Arbeiten unter Verwendung des eigenen Meta-Werbekontos des Auftraggebers durchgeführt werden. Erfolgt die Arbeit über das Meta-Werbekonto des Auftragnehmers, behält der Auftragnehmer das Urheberrecht, Patentrechte und alle weiteren gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechte an den ausgeführten Arbeiten, Landingpages, Vorschlägen, Entwürfen, Bildern, Zeichnungen, (Prototyp-)Modellen, Rezepturen, Software usw.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bleiben die Rechte an den in diesem Artikel genannten Daten Eigentum des Auftragnehmers, unabhängig davon, ob dem Auftraggeber für deren Erstellung Kosten in Rechnung gestellt wurden.
3. Der Auftraggeber wird die Informationen des Auftragnehmers Dritten gegenüber nicht offenlegen oder zugänglich machen, außer soweit dies für die ordnungsgemäße
Durchführung der Vereinbarung vernünftigerweise erforderlich ist und nur nach Abschluss sowie im Umfang einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Artikel 11. Haftung
1. Jede Partei haftet für ihren eigenen Anteil an dieser Vereinbarung. Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für Folgeschäden und/oder Betriebsschäden aus (wie das Nichterreichen der gewünschten Leads). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
2. Der Haftungsausschluss in diesem Artikel gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder dessen Geschäftsführung verursacht wurde.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus Fehlern in den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen resultieren, wie vorgeschriebene Verfahren oder erteilte Aufträge, Anweisungen und Richtlinien, oder für Schäden, die aus Arbeiten entstehen, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag durch Dritte durchgeführt werden.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für gehackte Konten oder die daraus resultierenden
Folgeschäden (wie z. B. Facebook-Konten). Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht für angefallene Kosten, wie solche bei Facebook. Die Folgen der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen (durch den Auftragnehmer oder Dritte) trägt der Auftraggeber, unabhängig davon, ob die Ursache/Notwendigkeit dieser Einhaltung dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer oder einem Dritten zuzurechnen ist.
5. Der Auftraggeber kann die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nur geltend machen, wenn er all seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt hat.
6. Jeglicher Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, unabhängig vom Grund, erlischt spätestens ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten.

Artikel 12. Aussetzung, Aufrechnung und Kündigung
In den folgenden Fällen gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, und der Auftragnehmer hat das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise außergerichtlich und ohne Notwendigkeit einer Mahnung oder gerichtlichen Intervention zu kündigen:
a. Wenn der Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder (vorläufige) Zahlungsverpflichtungen einstellt, für bankrott erklärt wird, eine (vorläufige) Zahlungsverpflichtung gewährt bekommt oder wenn der Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unter Verwaltung, Vormundschaft oder Kuratel gestellt wird;
b. Wenn der Auftraggeber sein Unternehmen oder seine Aktivitäten ganz oder teilweise überträgt, liquidiert oder einstellt;
c. Wenn das Vermögen des Auftraggebers einer Arrest- oder Vollstreckungsmaßnahme unterliegt;
d. Wenn der Auftragnehmer begründete Gründe hat zu befürchten, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, oder wenn der Auftraggeber dies bereits nicht getan hat.

Artikel 13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht, unter Ausschluss des Wiener Verkaufsrechts.
2. Nur das Gericht, das in der Gerichtsbarkeit, in der der Auftragnehmer ansässig ist, zuständig ist, hat die Befugnis, Streitigkeiten, die aus der Vereinbarung entstehen, zu entscheiden, es sei denn, der Auftragnehmer wählt das gesetzlich zuständige Gericht.

Im Falle von Konflikten zwischen den Bestimmungen in unserem Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die spezifischen Beschreibungen im Angebot stets Vorrang und sindverbindlich.